Nachfragemacht

Nachfragemacht
Nachfragemacht,
 
Nachfragermacht, Wettbewerbspolitik: die Möglichkeit eines Nachfragers gegenüber einem Anbieter, für diesen nachteilige Bedingungen durchzusetzen, z. B. Erzwingung niedrigerer Preise oder günstigerer Zahlungsbedingungen durch die Drohung, anderenfalls die Geschäftsbeziehung zu beenden. Über derartige Nachfragemacht verfügen v. a. die großen Handelsunternehmen. Die reale Tatsache der Nachfragemacht ist streng vom Ausbeutungsmissbrauch zu trennen.

Universal-Lexikon. 2012.

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